Brandschutzbeauftragter
Der Brandschutzbeauftragte ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die in den Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz.
Durch die Regelungen im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die damit verbundene Umsetzung der Berufsgenossenschaftlichen Regelung (BGR),können die Unternehmerpflichten/Aufgaben, durch Bestellung eines eigens ausgebildeten Mitarbeiters oder auch durch einen extern bestellten Brandschutzbeauftragten erfüllt werden.
Von der Feuerversicherung des Unternehmens kann die Bestellung einer geeigneten Person bei der Festsetzung der Höhe der Prämie berücksichtigt werden.
Mit unserer externen Beratung helfen wir Ihnen Rechtssicherheit in diesem Bereich praxisorientiert umzusetzen.
Unsere Dienstleistungen
- Wir führen bei Ihnen Brandschutz-Kontrollgänge durch.
- Wir übernehmen für Sie die jährliche Brandschutzunterweisung für Ihre Mitarbeiter/innen.
- Wir überwachen für Sie die Prüftermine von brandschutztechnischen Einrichtungen nach den Prüffristen der techn. Prüfverordnung.
- Wir erstellen Ihnen die Brandschutzordnung nach E DIN 14096.
- Weitere Dienstleistungen sind ebenfalls möglich.
- Ausbildung von Brandschutzhelfer nach den Richtlinien des vfdb.
Aufgaben des Brandschutzbeauftragten
- Brandschutzordnung
- Alarmpläne
- Feuerwehreinsatzpläne
- Räumungspläne und Katastrophenabwehrpläne
- Überwachung bei der Beseitigung brandschutztechnischer Mängel
- Organisation und Überwachung der innerbetrieblichen Brandschutzkontrollen
- Beratung in Fragen des Brandschutzes
- Brandschutzschulungen
- Brandschutzübungen
- Betriebsbegehungen

