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Datenschutz und Datensicherung

Rechtliche Grundlage 

Unter bestimmten Bedingungen ist ein Unternehmen verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Maßgebend dazu sind die Art des Unternehmens, die Anzahl der mit personenbezogenen Daten arbeitenden Personen sowie die Art der Daten.
Zum Beauftragten für den Datenschutz darf nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Zum Beauftragten für den Datenschutz kann auch eine Person außerhalb der verantwortlichen Stelle bestellt werden (externer Datenschutzbeauftragter).

Unsere Dienstleistungen

  • Analyse bezüglich Art und Umfang datenschutzrechtlicher Erfordernisse und Erstellung eines Ergebnisberichtes
  • Erstellung von Empfehlungen auf Basis dieser Analyse
  • Erarbeitung von Konzepten zum Datenschutz und zur Datensicherung
  • Stellung eines externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten oder Betreuung des internen Datenschutzbeauftragten
  • Mitwirkung bei Sicherungskonzepten sonstiger unternehmenssignifikanter Daten

 

Aufgaben des Datenschutzbeauftragten 

Der Beauftragte für den Datenschutz wirkt auf die Einhaltung der für das Unternehmen zutreffenden Datenschutzgesetze und anderer Vorschriften über den Datenschutz hin. Er hat insbesondere die ordnungsgemäße Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme zu überwachen, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen. Außerdem muss er die Personen, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten tätig sind, durch geeignete Maßnahmen mit den Vorschriften dieses Gesetzes sowie anderen Vorschriften über den Datenschutz sowie mit den jeweiligen besonderen Erfordernissen des Datenschutzes vertraut machen.

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